Häufig gestellte Fragen

Woher erhalte ich ein Rezept für eine logopädische Behandlung und wie lange ist es gültig?

Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen Kinderärzte, HNO-Ärzte, Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden und Zahnärzte aus. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und dem logopädischen Ersttermin maximal 28 Tage liegen dürfen. Es sei denn, es liegt ein dringlicher Behandlungsbeginn vor, dann verliert die Verordnung nach 14 Tagen ihre Gültigkeit.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine können Sie telefonisch unter 02103-61030 mit mir vereinbaren. Sollten Sie mich telefonisch einmal nicht sofort erreichen, da ich gerade in einer Behandlung bin, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

Wie läuft der logopädische Ersttermin ab?

Wenn Sie das erste Mal bei mir sind, führe ich mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch. Nach einer individuell abgestimmten Diagnostik erläutere ich den Therapieansatz und das weitere Vorgehen. Bei Kindern erfolgt die Diagnostik altersgerecht und auf spielerische Weise im Beisein der Mutter / des Vaters.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung und wie oft findet sie statt?

Ihr verordnender Arzt stellt je nach Diagnose eine Heilmittelverordnung (Rezept) von jeweils 45 Min., 60 Min. oder 30 Min. aus. In der Regel findet die logopädische Therapie 1 – 2 Mal pro Woche statt.

Müssen Zuzahlungen zu den Behandlungen geleistet werden?

Gesetzlich versicherte Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rezeptwertes und 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten, wenn keine Befreiung durch die Krankenkasse vorliegt.

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